Integrationskurse

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FAQs Integrationskurse

Fragen und Antworten zum Integrationskurs:

Frage: Wo finde ich Informationen zu meinem Antrag für meinen Integrationskurs?

Hier finden Sie Informationen und Anträge

Ich habe eine Berechtigung oder Verpflichtung vom Bundesamt für Migration für Flüchtlinge vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde erhalten.
Frage: Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie bei der vhs Hochtaunus oder beim Internationalen Bund Oberursel einen Termin zu einem Einstufungstest. Diesen Test müssen alle machen, die an einem Integrationskurs teilnehmen möchten.

Ich habe einen Einstufungstest gemacht und weiß, in  welches Modul ich einsteigen kann.
Frage: Wann kann ich mit dem Kurs anfangen?

Es kann sein, dass Sie warten müssen. Auf jeden Fall kommen Sie auf eine Warteliste für Ihr Modul.

Jetzt warte ich schon 3 Wochen.
Frage: Wie erfahre ich, wann es endlich los geht?

Sie erhalten von uns sofort Nachricht, wenn ein freier Platz in einem der Module auf dieser Seite für Sie offen ist.

Ich habe alle 6 Module geschafft.
Frage: Muss ich jetzt eine Prüfung machen?

Nach einem Integrationskurs müssen Sie zwei Prüfungen machen:
Die DTZ-Prüfung (Deutsch Test für Zuwanderer) und die LiD-Prüfung (Leben in Deutschland).

Inzwischen habe ich die DTZ- und die LiD-Prüfung gemacht.
Frage: Wann bekomme ich mein Zertifikat?

Etwa 6 Wochen nach der Prüfung DTZ erhalten Sie das Zertifikat direkt von uns oder nach der LiD –Prüfung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ich habe die DTZ-Prüfung nicht bestanden.
Frage: Kann ich die Prüfung wiederholen?

Sie können einen Antrag auf Wiederholung der DTZ-Prüfung stellen. Wird der Antrag genehmigt, können Sie nochmals 300 Unterrichtsstunden Deutsch lernen und die Prüfung wiederholen.

Fragen und Antworten zu Anträgen für Zuschüsse:

Ich erhalte Hilfen vom Staat (zum Beispiel: SGBII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Heizkostenzuschlag)Frage: Was kostet mich der Integrationskurs?

Machen Sie eine Kopie von allen staatlichen Leistungen, die Sie bekommen und stellen Sie einen Antrag zur Kostenbefreiung für den Integrationskurs.

Ich habe eine Bewilligung zur Kostenbefreiung bekommen.
Frage: Was muss ich mit der Bewilligung machen?

Bringen Sie die Bewilligung zur Kostenbefreiung zur vhs Hochtaunus. Dann ist der Integrationskurs für Sie kostenfrei.

Frage: Was passiert, wenn ich Hilfen vom Staat erhalte aber keine Bewilligung zur Kostenbefreiung habe?

Dann müssen Sie selbst einen Eigenanteil über € 120,00 (bzw. € 155,00 oder € 195,00) vor dem Beginn des Moduls an die vhs Hochtaunus überweisen oder in bar bezahlen.

Ich erhalte Hilfen vom Staat, muss aber vielleicht sehr weit zu meinem Integrationskurs fahren. Frage: Kann ich das Geld für die Fahrkarten zurück bekommen?

Erst wenn Sie genau wissen an welchem Ort Ihr Integrationsmodul beginnt, können Sie einen Antrag auf Ersattung der Fahrtkosten stellen. Wenn Sie die Bewilligung haben, müssen Sie diese zur vhs Hochtaunus bringen! Dazu benötigen wir auch Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen die Fahrtkosten ersetzen können!

Ich erhalte keine Hilfen vom Staat.
Frage: Kann ich wenigstens einen Teil der Kosten für den Integrationskurs zurück erhalten?

Sie können einen Antrag auf Rückerstattung der Integrationskurskosten stellen. Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligungsbeginn erfolgreich beendet haben, erhalten Sie die Hälfte der Kosten zurück.

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

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