Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem*der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Anmeldung

Anmeldungen können in den jeweiligen Geschäftsstellen vor Ort getätigt werden (Barzahlung möglich). Weiterhin können Sie sich mit Anmeldekarte, per E-Mail, Telefax, telefonisch sowie online anmelden. In diesen Fällen erfolgt die Entrichtung der Kursgebühr per Bankeinzug. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung, spätestens jedoch zum Kursbeginn fällig. Überweisungen sind nicht möglich. Da wir unseren Teilnehmer*innen, die ihren Kurs im folgenden Semester fortführen möchten, ein Vorrecht auf einen Platz gewähren, bieten wir die Möglichkeit, sich bereits gegen Ende der laufenden Veranstaltung für den Folgekurs im nächsten Semester anzumelden. Diese Reservierung ist verbindlich und wird wie eine schriftliche Anmeldung, mit gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Mandats für den Einzug der Kursgebühr, behandelt. Die Lehrkräfte legen die Anmeldelisten in den Kursen aus und geben sie der vhs-Verwaltung zurück.

Einzugsermächtigung: Achtung! Wenn Sie der Lastschrift widersprechen oder sie zurückgeben wollen, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit der Volkshochschule. Sie vermeiden dadurch Bankgebühren, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bankgebühren für Rücklastschriften mangels Kontodeckung oder aufgrund falscher Angaben werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Nach erfolgter Bearbeitung der Anmeldung wird automatisch eine Anmeldebestätigung ausgestellt. Damit werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der vhs als Veranstalterin und dem*der Teilnehmer*in (Vertragspartner*in) begründet. Der*Die Teilnehmer*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des*r Teilnehmers*in bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Die Anmeldebestätigung berechtigt zum Besuch der eingetragenen Veranstaltung und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Geschieht das nicht, kann der*die Teilnehmer*in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Die Anmeldebestätigung wird je nach Anmeldeverfahren in der Regel persönlich ausgehändigt oder per Post, E-Mail zugestellt. Sollte die Anmeldebestätigung – unabhängig von der Ursache – nicht zugestellt werden, berechtigt dies nicht zum Kursrücktritt.

Außenstellen: Schriftliche Anmeldungen senden Sie bitte an die Oberurseler Geschäftsstelle. Persönliche Anmeldungen werden in den Büros der Außenstellen entgegengenommen. Beachten Sie die Öffnungszeiten.

Gastkarten: Bei Interesse an einem Kurs kann für den Besuch eines Kurstermins eine Gastkarte zum Preis von 6 Euro erworben werden (maximal 1 x pro Kurs möglich). Sie ist nur erhältlich, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Kurs zum Zeitpunkt des Gastkartenerwerbs erreicht ist bzw. vor Kursbeginn noch Plätze frei sind. Ferner reserviert sie keinen festen Platz, wird aber im Falle einer Festanmeldung im laufenden Semester voll angerechnet. Das Fortführen des Kurses nach dem Gastbesuch kann nicht garantiert werden. Die Gastkarte kann in der vhs-Geschäftsstelle erworben werden (bei Lastschriftverfahren auch telefonisch möglich). Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie bitte der Lehrkraft beim Kursbesuch vorzeigen. Für Wochenend- und Kompaktveranstaltungen sowie für preisintensive Kurse sind Gastkarten nur in Absprache mit der Fachbereichsleitung bzw. gegen Aufpreis erhältlich. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.

3. Kursbesuch

Ein Kursbesuch ist nur möglich mit einer gültigen Anmeldebestätigung (bitte immer mitbringen) oder durch Kauf einer Gastkarte (siehe „Gastkarte“). Bis zum Ablauf von 25 % der Kurstermine ist ein Kurswechsel nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung möglich, sofern im neuen Kurs noch Plätze frei sind und die Mindestteilnehmerzahl im alten Kurs durch den Wechsel nicht unterschritten wird. Teilnahmebescheinigungen werden bei Bedarf nach Veranstaltungsende für die beiden vergangenen Semester und nur bei Besuch von mindestens 80 % der Kurstermine ausgestellt. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung für den Besuch früherer Veranstaltungen ist gegen ein Entgelt in Höhe von jeweils 5 Euro möglich.

4. Gebühren

Die Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste usw.). Für Kurse über 100 Euro kann folgende Teilzahlungsregelung vereinbart werden: Bei Anmeldung wird von uns nur die halbe Gebühr eingezogen, die zweite Hälfte wird nach einem Monat abgebucht. Dies ist nur möglich, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise ist Gebührenermäßigung in den untenstehenden Fällen möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Ermäßigung nur auf die Kerngebühr anwendbar ist und Sondergebühren für Lebensmittel oder Material ausgenommen sind.

Gebührenermäßigung von 50 % erhalten

  • Inhaber*innen des Oberursel-Passes (sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt).
  • Dozierende der vhs Hochtaunus im aktuellen Semester (ausgenommen Bildungsurlaube, IT-Kurse mit Duo-Garantie, Kochkurse)

Gebührenermäßigung von 20 % erhalten

  • Mitglieder des Vereins „Pro Volkshochschule“ (Familienmitgliedschaft)
  • Schüler*innen (Ausnahme: bereits ermäßigte und gekennzeichnete Kurse für Kinder und Jugendliche)
  • Auszubildende, Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Au-Pairs
  • Freiwillige im Rahmen des BFD/FSJ (sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt)
  • Rentner*innen mit einem gültigen Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung
  • Bezieher*innen von Leistungen nach SGB III (sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt)
  • Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II/XII bzw. deren mit berücksichtigte minderjährige Familienangehörige, die außerhalb Oberursels wohnen (sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt)
  • Dozierende der vhs Hochtaunus im aktuellen Semester bei Bildungsurlauben, IT-Kursen mit Duo-Garantie sowie Kochkursen

Gebührenermäßigung von 10 % erhalten

  • Mitglieder des Vereins „Pro Volkshochschule“ (Mitgliedschaft II)
  • Inhaber*innen der Ehrenamtscard (E-Card)

Gebührenermäßigung von 5 % erhalten

  • Mitglieder des Vereins „Pro Volkshochschule“ (Mitgliedschaft I)

Der aktuelle Berechtigungsnachweis muss mit der Anmeldung vorgelegt werden. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher Ermäßigungsregelungen ist nicht möglich. Die Ermäßigung gilt nur für die Kerngebühr, nicht für Lehrmittel-, Lebensmittel- oder sonstige Materialgebühren. Für die Veranstaltungen der Fachbereiche „Familien vhs“, „Junge vhs“ (siehe unten), der Musik-vhs (siehe dort) und dem Stadttheater gelten gesonderte Regelungen. Theaterreisen, Studienfahrten, Schul-AGs und andere Auftragsmaßnahmen sind von der Ermäßigungsregelung grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Einzelveranstaltungen können ebenfalls gesonderte Ermäßigungsregeln gelten. Beachten Sie dazu bitte die Informationen der jeweiligen Veranstaltung.

Besondere Ermäßigungsregelung der Fachbereiche „Familien vhs“ und „Junge vhs":
Es gelten die oben beschriebenen Ermäßigungsregelungen. Zusätzlich gilt: Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie denselben Kurs der Familien vhs oder der Jungen vhs, wird dem zweiten und jedem weiteren in diesem Kurs angemeldeten Kind eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt. Als Familie gilt jede Lebensgemeinschaft mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden, wirtschaftlich abhängigen Kind. Im Falle einer Familienmitgliedschaft im Trägerverein Pro Volkshochschule wird auch dem ersten Kind eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt.

Besondere Ermäßigungsregelung des „Stadttheater Oberursel“:
Anspruch auf eine Ermäßigung beim „Stadttheater Oberursel“ haben Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Rentner*innen mit einem gültigen Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung sowie Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II, III und XII. Bei Schwerbehinderung erhält die Begleitperson freien Eintritt.

5. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine*n bestimmte*n Dozenten*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines*r Dozenten*in angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Unterrichtseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines*r Dozenten*in), kann sie im Semesterverlauf – ggf. auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Uhrzeit – nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der (anteiligen) Kursgebühr, wenn Nachholtermine nicht wahrgenommen werden können. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6, Abs. 3 und 4. Die vhs Hochtaunus übernimmt keine Haftung für Kursausfälle durch höhere Gewalt. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kursgebühren.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt in der Regel zehn Personen, es sei denn, bei der Kursbeschreibung im aktuellen vhs-Programm sind andere Zahlen angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem*der Vertragspartner*in hierdurch nicht.

Sofern die jeweilige Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, durch Zahlung einer entsprechenden Umlage oder durch Kurskürzung (= Kürzung von Unterrichtszeit bei gleicher Gebühr) den Kurs durchzuführen, sofern die Teilnehmer*innen dies wünschen. Eine Abklärung erfolgt einvernehmlich zwischen den Kursteilnehmer*innen und der vhs zu Veranstaltungsbeginn. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines*r Dozenten*in) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den*die Teilnehmer*in ohne Wert ist.

Die vhs wird den*die Vertragspartner*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, Teilnehmer*innen oder Beschäftigten der vhs
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit usw.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische/weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung

Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmer*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Höhere Gewalt

(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

8. Kündigung und Widerruf durch den*die Vertragspartner*in

Sollten Sie Ihre Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn stornieren wollen, so gelten folgende Regelungen:

  • Der Rücktritt muss schriftlich formuliert sein.
  • Bei Rücktritt bis sechs Werktage vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.
  • Bei Rücktritt ab dem 5. Werktag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns werden 25 % der Gebühr einbehalten, mindestens jedoch 5 Euro. Wird ein*e Nachrücker*in gefunden, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zu entrichten. Für Kurse im Bereich Kochen & Genießen gilt: Die Kosten für Lebensmittel sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstattungsfähig.
  • Für Bildungsurlaube gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen (siehe Pkt. 9).

Eine Rückzahlung von Gebühren nach Veranstaltungsbeginn ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann die vhs eine nichtübertragbare Gutschrift für das laufende und die beiden Folgesemester ausstellen. Die Begründung muss schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Eintritt des Hinderungsgrunds erfolgen und bedarf der Einzelfallprüfung. Die Gutschrift erfolgt abzgl. der Gebühr für die abgelaufenen Termine sowie einer Bearbeitungsgebühr (5 Euro).

Ein Wechsel in der Kursleitung aufgrund von Krankheit, Wegzug o. ä. des*r vorgesehenen Dozenten*in berechtigt nicht zum Rücktritt.

Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der*die Vertragspartner*in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der*die Vertragspartner*in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Der*Die Vertragspartner*in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (siehe 5.) unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den*die Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den*die Teilnehmer*in wertlos ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht der*die Vertragspartner*in von einem ihm*ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er*sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40 Euro trägt der*die Vertragspartner*in die Kosten der Rücksendung.

9. Bildungsurlaub

Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein „Pro Volkshochschule“ und die vhs übernehmen keine Haftung gegenüber Teilnehmer*innen aller Veranstaltungen, insbesondere nicht für Unfälle und Verluste oder Beschädigungen. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
Schadenersatzansprüche des*der Vertragspartners*in oder des*der Teilnehmers*in gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des*r Vertragspartner*in oder des*r Teilnehmer*in verletzt, die diesem*r nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in oder Teilnehmer*in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des*r Teilnehmer*in.

Die vhs Hochtaunus ist als Trägerin von Veranstaltungen im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt. Anträge zur Freistellung von Arbeitgeber*innen senden wir Ihnen bei Anmeldung unaufgefordert zu.

Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

  • Bei Rücktritt bis vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.
  • Bei Rücktritt bis sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gebühr einbehalten. Steht ein*e Nachrücker*in zur Verfügung, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten.
  • Bei Rücktritt ab dem 5. Werktag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns werden 100 % der Gebühr einbehalten.
  • Steht ein*e Nachrücker*in zur Verfügung, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten.

10. Schadenersatzansprüche und Haftung

Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein „Pro Volkshochschule“ und die vhs übernehmen keine Haftung gegenüber Teilnehmer*innen aller Veranstaltungen, insbesondere nicht für Unfälle und Verluste oder Beschädigungen. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Schadenersatzansprüche des*der Vertragspartners*in oder des*der Teilnehmers*in gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des*r Vertragspartners*in oder des*r Teilnehmers*in verletzt, die diesem*r nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in oder Teilnehmer*in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des*r Teilnehmers*in.

11. Hausordnung

Die Hausordnung der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, ist verbindlich. Es wird gebeten, die Räume sauber und ordentlich zu hinterlassen. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt.

12. Ferien, Feiertage

Während der Ferien und an Feiertagen findet gewöhnlich kein Unterricht statt. Allerdings können Nachholtermine in Einzelfällen auch in den Ferien stattfinden. Wir bitten um Beachtung der beweglichen Ferientage und der örtlichen Sonderregelungen.

13. Datenschutz

siehe hier.

14. Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar. Die vhs Hochtaunus übernimmt keine Gewähr für Fehler im Programm.

Stand: 01. Juli 2023


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