Wenn bei Trennung mit Kind/Kindern außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, was dann? Infoabend für Eltern und Interessierte

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Mittwoch, 11. Juni 2025 19:00–21:00 Uhr

Kursnummer 011-020
Dozentin Melanie Richter
Datum Mittwoch, 11.06.2025 19:00–21:00 Uhr
Gebühr 12,00 EUR
Ort

Oberursel; Alte Post, Raum E.5, Oberhöchstadter Straße 5
Oberhöchstadter Straße 5
61440 Oberursel
Raum E.5

Kursort

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Nach einer Trennung obliegt es den Eltern zu regeln, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Für die Ausübung des Sorgerechts nach der Trennung ist festgelegt, dass derjenige, der das Kind jeweils betreut, die Entscheidung über die "täglichen" Angelegenheiten trifft. Nur Angelegenheiten von "erheblicher Bedeutung" dürfen nicht nur von einem Elternteil entschieden werden und müssen bei Meinungsverschiedenheiten einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden. 

An diesem Abend möchte ich Sie dazu einladen, Sie über die Antragstellungen für das Aufenthaltsbestimmungs-, Sorge- und Umgangsrecht und deren Folgen, wie z.B. Eilanträge oder ein familienpsychologisches Gutachten individuell zu informieren. 


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