Kursnummer | 260-006 |
Dozentin |
Sabine Tilse
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Datum | Donnerstag, 13.03.2025 18:30–20:30 Uhr |
Gebühr | 10,00 EUR |
Ort |
Oberursel; Alte Post, Raum E.3, Oberhöchstadter Straße 5 |
Gehen Sie auch von der Annahme aus, dass Ihre nächsten Familienangehörigen für Sie automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten, wenn Sie selbst – vielleicht nur vorübergehend – einmal nicht mehr in der Lage dazu sein sollten? Das stimmt nicht. Selbst Ehegatten, Eltern und Kinder müssen dazu vorher mit einer Vorsorgevollmacht legitimiert worden sein. Die seit dem 01.01.2023 geltende Notallvertretung des Ehegatten kann eine umfassende Vorsorgevollmacht nicht ersetzten. Mit seiner Entscheidung im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber hinsichtlich der Patientenverfügungen endlich Klarheit geschaffen: diese sind bindend und verpflichten Ärzte, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Auf Grund neuer bzw. sich ändernder Rechtsprechung wird erläutert, ob Ihre Patientenverfügung, die Sie zum Beispiel im Internet zur Verfügung gestellt bekommen haben, den aktuellen Vorgaben entspricht. Der Vortrag soll Ihnen Auskunft darüber geben, welche Regelungen in solchen Verfügungen enthalten sein können, wie diese abgefasst sein müssen und wie lange sie wirksam sind.
Die Referentin war jahrelang als Rechtsanwältin tätig.